Erwartungen der Schulkonferenz an das Wahrenangebot in der CafeteriaIn Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 91 BbgSchuIG entscheidet die Schulkonferenz hinsichtlich der Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule wie folgt: Die Schulkonferenz erwartet vom Leistungserbringer ein ausgewogenes Angebot regionaler und internationaler Küche sowie ein paralleles Angebot betont gesund-heitsbewusster Speisen, d.h. fett- und kalorienreduziert mit hohem Frische- und Vitaminanteil. Diese Richtlinie gilt sowohl für den Imbiss wie die Hauptmahlzeiten. Die Erziehung zu gesundheitsbewusster Ernährung und Verhaltensweisen ist Aufgabe von Schule und Elternhaus. Innerhalb des von der Schulkonferenz umschriebenen Rahmens verbleibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit Wahlfreiheiten selbstverantwortlich zu gestalten. Der Verkauf von Produkten mit überhöhtem Salz-, Fett- bzw. Zuckeranteil ist nicht erwünscht. Dies gilt für Speisen, Getränke und Nahrungsergänzungsprodukte. Der Essenanbieter wird aufgefordert die Qualität der Essenzubereitung dem Stand der Technik nach zu steigern und hierüber der Schulkonferenz Vorschläge zu unterbreiten. Tee und Wasser werden kostenlos angeboten. Frisches Obst ist täglicher Bestandteil des Angebots. Die Preisgestaltung stützt das Vorhaben gesunder Ernährung. Einer ggf. aufzustellenden, abgestimmten Positivliste ist seitens des Essenanbieters Priorität einzuräumen. | ||
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