Gesamtqualifikation

Von der Wahl der Fächer über die Prüfungszulassung bis zum Abiturdurchschnitt

Die Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) gibt uns wie allen Brandenburger Schulen den gesetzlichen Rahmen für den Bildungsweg in den Jahrgängen 10 bis 12.

Damit auf dem Weg zum Abitur – von der Wahl der Prüfungsfächer über die Zulassung zu den Abiturprüfungen bis zum Abiturdurchschnitt, der am Ende auf dem Abschlusszeugnis steht – nichts dem Zufall überlassen bleibt, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen übersichtlich und transparent zusammengestellt.


Beachten Sie die Neuerungen, die bei der Berechnung der Gesamtqualifikation ab dem Abiturjahrgang 2028 gültig werden.

Rechner für die Gesamtqualifikation

(Abiturzulassung und -durchschnitt)

1. Abiturfachwahl

  • 2 LK (Leistungskurse) und ein GK (Grundkurs): schriftliche Prüfungsfächer (1. bis 3. Prüfungsfach)
  • ein weiterer GK: mündliches Prüfungsfach (4. Prüfungsfach)
  • Belegverpflichtungen
  • Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, fortgeführte Fremdsprache, Mathematik enthalten sein.
  • Insgesamt müssen alle drei Aufgabenfelder mit mindestens einem Fach vertreten sein, also
  1. sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
    (Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel)
  2. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
    (Geschichte, Geografie, Politische Bildung, Philosophie)
  3. mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
    (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik)

(GOSTV, § 10)


2. Besondere Lernleistung (5. Prüfungskomponente)

Eine besondere Lernleistung ist freiwillig. Sie hat den rechnerischen Stellenwert einer Abiturprüfung. Es muss eine Absprache mit einer betreuenden Fachlehrkraft erfolgen.

(GOSTV, § 10 (4))


3. Mindestanforderungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (AHR)

a) In der Qualifikationsphase

  • höchstens 3 Ausfälle (1-4 Punkte) in den einzubringenden Leistungskursen
  • höchstens 4 Ausfälle (1-4 Punkte) in den einzubringenden Grundkursen
  • kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 Punkten
  • die gemäß 4A. errechnete Punktzahl beträgt mindestens 200

(GOSTV, § 30 (5))

b) in den Abiturprüfungen

  • in mindestens 3 Abiturprüfungen mindestens 5 Punkte
  • keine Prüfung mit 0 Punkten
  • insgesamt mindestens 100 Punkte gemäß 4B.

(GOSTV, § 30 (6))


4. Berechnung der Gesamtqualifikation (Abiturdurchschnittsnote)

A. Ergebnisse der Qualifikationsphase

(38 Zeugnisnoten von 11.1 bis 12.2: Gesamtgewichtung 2/3)


Ergebnisse der 38 Halbjahrskurse der Qualifikationsphase × 40/46


Bei der Einbringung zu beachten:

  • LK-Noten sind vollständig einzubringen (8) und doppelt zu werten
  • Es sind insgesamt 30 GK-Noten einzubringen (darunter verpflichtend einzubringen: Fächer Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder 2x2 Naturwissenschafts-Noten)

A. Ergebnisse der Qualifikationsphase

(36 Zeugnisnoten von 11.1 bis 12.2: Gesamtgewichtung 2/3)


Ergebnisse der 36 Halbjahrskurse der Qualifikationsphase × 40/44


Bei der Einbringung zu beachten:

  • LK-Noten sind vollständig einzubringen (8) und doppelt zu werten
  • Es sind insgesamt 28 GK-Noten einzubringen (darunter verpflichtend einzubringen: Fächer Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache, eine Naturwissenschaft oder 2x2 Naturwissenschafts-Noten)

(GOSTV, § 30 (1), (3), Anlage 1)


B. Ergebnisse der Abiturprüfungen 

(Gesamtgewichtung 1/3)


5 × Abiturprüfungsergebnisse aller 4 Prüfungsfächer


Wenn eine Besondere Lernleistung (5. Prüfungskomponente) erbracht wird:

4 × Abiturprüfungsergebnisse aller 5 Prüfungsfächer

(GOSTV, § 30 (4))


D. Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote 

(GOSTV, § 31 (2), Anlage 2)


Alle Angaben auf dieser Seite sind entnommen aus der

Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV), vom 21. August 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2025. Zuletzt abgerufen am 22. April 2026.


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