Nutzung privater digitaler Endgeräte

Mario Sejnowsky • 28. Februar 2025

Kultur · Werte · Persönlichkeit

Mitteilung 24/25-2


Nutzung privater digitaler Endgeräte

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler,


das Carl-Bechstein-Gymnasium sieht sich als Ort moderner Bildung. Klassische Inhalte werden in aktueller Form vermittelt, auf diese Weise bereiten wir die Schüler unserer Schule auf die Anforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte vor. Daher schärfen wir immer wieder aufs Neue unseren Blick für die Chancen schulischer Digitalität und binden diese in den Unterricht und darüber hinaus im Schulleben ein. Dazu gehört ein lernförderlicher Umgang mit künstlicher Intelligenz ebenso wie der Gebrauch bewährter digitaler Lernsoftware wie „Bettermarks“.


Gleichwohl nehmen wir auch die Herausforderungen schulischer Digitalität in den Blick. Gerade dort, wo sich

diese Herausforderungen zu Überforderungen oder gar Gefahren auswachsen, halten wir schützend die Hand

über die uns anvertrauten Schüler.


Vor rund einem Jahr haben große Teile der Elternschaft sowie des Lehrerkollegiums eine solche Überforderung

in Form der Nutzung privater digitaler Endgeräte im außerunterrichtlichen Raum wahrgenommen. Sie haben sich seither unter Beteiligung der Schüler über das Gefahrenpotential ebenso ausgetauscht wie über mögliche Wege, die negativen Auswirkungen zu begrenzen. Aus diesem erfreulichen Dialog der drei maßgeblich an Schule beteiligten Akteure – Schüler, Eltern und Lehrer – haben alle drei Gremien dahingehende Vorschläge erarbeitet. Schließlich hat die Schulkonferenz eine Synthese erstellt und beschlossen. Sie stellt den bestmöglichen Kompromiss für alle dar. Dieser Beschluss wird unser Miteinander am Carl-Bechstein-Gymnasium in Zukunft noch kooperativer, lernförderlicher und gesünder gestalten, darin sind sich alle Beteiligten einig.


Im Bewusstsein unserer Verantwortung für die Schüler des CBG hat unsere Schule durch die Schulkonferenz für Punkt 4.6. der Hausordnung folgende Regelung getroffen:


„4.6. Nutzung privater digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts


Zur Stärkung des Miteinanders in der Schulgemeinschaft und zur Suchtprävention gilt in den Schulgebäuden, den Unterrichtsräumen sowie auf dem gesamten Schulgelände des Carl-Bechstein-Gymnasiums ein Nutzungsverbot für alle privaten digitalen Endgeräte. Dazu zählen insbesondere Smartphones, Handys, Tablets, Spielekonsolen und Smartglasses. In dieser Zeit müssen mitgeführte Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben.


Die anlassbezogene Nutzung soll nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft oder bei Notfällen im Sekretariat gestattet werden. Ein Nachteilsausgleich begründet die zweckgebundene Nutzung im Zuge medizinischer Notwendigkeiten.


Folgende Ausnahmen von diesen Regelungen gelten, sofern durch die Nutzer der Endgeräte nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Eine entsprechende Belehrung für alle Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern erfolgt durch die Schule und liegt dieser Hausordnung bei:


  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist die Nutzung digitaler Endgeräte während der Pausen und in Freistunden ausschließlich in den Schulgebäuden gestattet, ausgenommen hiervon ist die Mensa in den Pausen.
  • Die Nutzung von Sportuhren und Smartwatches ist grundsätzlich erlaubt, sofern diese nicht für Unterhaltungs- und Kommunikationszwecke eingesetzt werden.


Sanktionierung bei Verstößen:


Bei unerlaubter Nutzung wird das Gerät durch die den Verstoß feststellende Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben. Beim ersten und zweiten Verstoß wird das Gerät am Ende des Schultages durch den Schüler, ab dem dritten Verstoß durch die gesetzlichen Vertreter (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) abgeholt. Weitere Ordnungsmaßnahmen können durch die Klassen- oder Tutoriumsleitung ergriffen werden.“


Diese Umstellung ist von der Mehrzahl der Beteiligten erwünscht. Gleichwohl ist es der Schulleitung ein

besonderes Anliegen, eine größtmögliche Akzeptanz zu gewährleisten. Dazu dient die allmähliche Einführung

des Regelwerks. Der zeitliche Horizont sieht folgendermaßen aus:

Wir halten es für sinnvoll, Schüler zu motivieren, vier Wochen lang nicht zu „müssen“, sondern zu „wollen“. Zunächst werden alle über die neuen Regelungen informiert. Ab 17. März 2025 beginnt die freiwillige Testphase, in der die Schüler aufgerufen sind, sich und ihr Nutzungsverhalten zu reflektieren und zeitweise für sich die neuen Nutzungsregeln zu erproben. Schließlich beginnen wir die vollständige Umsetzung der Nutzungsregelnnach den Osterferien. Auf diese Weise haben die schulischen Gremien die Gelegenheit, auf etwaige Besonderheiten hinzuweisen und auf den Prozess Einfluss zu nehmen.


Für die Zusammenarbeit danke ich Ihnen.


Mario Sejnowsky

Schulleiter


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